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16 U 349/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 16 U 349/20
16 U 349/20Obergericht12.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-12
Aktenzeichen: 16 U 349/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0512.16U349.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 19. November 2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 4 O 139/20 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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