Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-12, 16 U 153/20

16 U 153/20Obergericht12.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 153/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-12

Aktenzeichen: 16 U 153/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0512.16U153.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 18. Februar 2020 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - 35 O 14/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Dieses und das Urteil erster Instanz sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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