Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-05-05, 2 U 3/21 (Kart)

2 U 3/21 (Kart)Obergericht05.05.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 3/21 (Kart) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-05

Aktenzeichen: 2 U 3/21 (Kart)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0505.2U3.21KART.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. Juli 2019 verkündete Teilurteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (10 O 52/17 [EnW]) abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der zwischen der Klägerin und der Stadt I. abgeschlossene Strom-Konzessionsvertrag für das Gebiet der Stadt I. vom 17. März 2016 wirksam ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.

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