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3 Kart 157/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-04-28, 3 Kart 157/20
3 Kart 157/20Obergericht28.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-28
Aktenzeichen: 3 Kart 157/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0428.3KART157.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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