Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-04-20, 21 U 50/20

21 U 50/20Obergericht20.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 50/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-20

Aktenzeichen: 21 U 50/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0420.21U50.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 08.05.2020 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal, 17 O 48/18, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der der Streithelferin entstandenen Kosten trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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