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3 WF 172/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-25, 3 WF 172/20
3 WF 172/20Obergericht25.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 3 WF 172/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0325.3WF172.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde der Verfahrensbeiständin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht – Moers vom 21.10.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert beträgt 550 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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