Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-03-18, 12 U 48/20

12 U 48/20Obergericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 12 U 48/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 12 U 48/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0318.12U48.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 9.09.2020 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (7 O 172/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H. von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt 31.846,54 €.

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