Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-25, 2 RBs 3/21

2 RBs 3/21Obergericht25.02.2021

Regest

Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 RBs 3/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-25

Aktenzeichen: 2 RBs 3/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0225.2RBS3.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Leitsätze

Zur Frage, wann ein Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts verlassen hat.

Tenor

Die Sache wird gemäß § 121 Abs. 2 GVG in Verbindung mit § 79 Abs. 3 OWiG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung über folgende Rechtsfrage vorgelegt:

Hat in Bußgeldverfahren das gemäß § 77b Abs. 1 OWiG nicht mit Gründen versehene Urteil den inneren Dienstbereich des Gerichts (bereits) verlassen, sobald der erkennende Richter die Vorlage der Akten an die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der Zustellung gemäß § 41 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1OWiG angeordnet (§ 36 Abs. 1 Satz 1 StPO) und die Akte in den Geschäftsgang gegeben hat?

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