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23 U 126/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-23, 23 U 126/20
23 U 126/20Obergericht23.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: 23 U 126/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0223.23U126.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 05.06.2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird in Höhe eines Betrages von 3.503,54 € als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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