Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-18, 2 U 31/20

2 U 31/20Obergericht18.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 31/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-18

Aktenzeichen: 2 U 31/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0218.2U31.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

I. Die Berufung gegen das am 16.06.2020 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4c O 40/19) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf EUR 250.000,00 festgesetzt.

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