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Verg 22/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-10, Verg 22/20
Verg 22/20Obergericht10.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-10
Aktenzeichen: Verg 22/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0210.VERG22.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 6. Mai 2020 (VK 1 – 30/20) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird festgesetzt auf bis € ….
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