Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-04, 1 WF 184/20

1 WF 184/20Obergericht04.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 WF 184/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-04

Aktenzeichen: 1 WF 184/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0204.1WF184.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 10.12.2020 wie folgt abgeändert:

Auf die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 09.11.2020 dahin abgeändert, dass die dem Verfahrensbevollmächtigten der Kindesmutter aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 629,53 € festgesetzt werden.

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