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Verg 25/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-03, Verg 25/18
Verg 25/18Obergericht03.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-03
Aktenzeichen: Verg 25/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0203.VERG25.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20. März 2018 (VK K 66/17 – L) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der beiden Verfahren nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GWB hat die Antragstellerin zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.
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