Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-02-03, Verg 25/18

Verg 25/18Obergericht03.02.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 25/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-02-03

Aktenzeichen: Verg 25/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0203.VERG25.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 20. März 2018 (VK K 66/17 – L) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der beiden Verfahren nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GWB hat die Antragstellerin zu tragen; hiervon ausgenommen sind etwaige Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen zwei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.

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