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6 U 115/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-28, 6 U 115/20
6 U 115/20Obergericht28.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 6 U 115/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0128.6U115.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.02.2020 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 57/19) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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