Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-25, III-3 Ws 7-9/21

III-3 Ws 7-9/21Obergericht25.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — III-3 Ws 7-9/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-25

Aktenzeichen: III-3 Ws 7-9/21

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0125.III3WS7.9.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

    1. Ziffer 1 a der Verfügung vom 14. Oktober 2020, wonach der Empfang von Besuchen und die Telekommunikation durch den Angeklagten der Erlaubnis bedürfen, sowie der Beschluss vom 16. November 2020 werden aufgehoben.
    1. Hinsichtlich des weitergehenden Antrags des Angeklagten ist eine Entscheidung des Senats nicht veranlasst.
    1. Die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens und die insoweit dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.