Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-21, 2 U 70/18

2 U 70/18Obergericht21.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 70/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-21

Aktenzeichen: 2 U 70/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0121.2U70.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Das Versäumnisurteil vom 13. August 2020 wird aufrechterhalten.

  • II. Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten gegen Sicherheitsleistung von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird auf 33.500 EUR festgesetzt.

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