Oberlandesgericht Düsseldorf, 2021-01-20, 3 Wx 245/19

3 Wx 245/19Obergericht20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 245/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 3 Wx 245/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2021:0120.3WX245.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 4 und 5 vom 27. Sept. 2019 wird der Beschluss des Nachlassgerichts Krefeld vom 23. Aug. 2019 aufgehoben.

Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 1 den mit Erbscheinsantrag vom 5. April 2019 beantragten Alleinerbschein zu erteilen.

Die Gerichtskosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beteiligten zu 4 und 5.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet weder im Erbscheinsverfahren noch im Beschwerdeverfahren statt.

Beschwerdewert: bis 100.000 €

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