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3 Wx 200/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-21, 3 Wx 200/19
3 Wx 200/19Obergericht21.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-21
Aktenzeichen: 3 Wx 200/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1221.3WX200.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den geäußerten Bedenken gegen die unter dem 18. Januar 2019 beantragten Eintragungen Abstand zu nehmen.
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