Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-21, 3 Wx 200/19

3 Wx 200/19Obergericht21.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 200/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-21

Aktenzeichen: 3 Wx 200/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1221.3WX200.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben. Das Grundbuchamt wird angewiesen, von den geäußerten Bedenken gegen die unter dem 18. Januar 2019 beantragten Eintragungen Abstand zu nehmen.

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