Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-09, 3 Wx 13/20

3 Wx 13/20Obergericht09.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 13/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-09

Aktenzeichen: 3 Wx 13/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1209.3WX13.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss geändert.

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 vom 28. Juni 2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Erbscheinsverfahrens trägt der Beteiligte zu 2 ebenso wie die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet im Beschwerdeverfahren nicht statt.

Geschäftswert: bis 33.000,00 €

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