Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-08, 16 U 173/20

16 U 173/20Obergericht08.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 173/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-08

Aktenzeichen: 16 U 173/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1208.16U173.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 22. Januar 2020 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal - Az.: 3 O 100/19 – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das erstinstanzliche Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 16.04.2021 wird aufgehoben .

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