Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-07, 3 Wx 196/20

3 Wx 196/20Obergericht07.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 196/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-07

Aktenzeichen: 3 Wx 196/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1207.3WX196.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 7. August 2020 wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 25. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Gründe dieses Beschlusses an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

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