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3 Wx 196/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-07, 3 Wx 196/20
3 Wx 196/20Obergericht07.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-07
Aktenzeichen: 3 Wx 196/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1207.3WX196.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamtes vom 7. August 2020 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 25. Mai 2020 unter Berücksichtigung der Gründe dieses Beschlusses an das Grundbuchamt zurückverwiesen.
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