Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-04, 7 U 131/19

7 U 131/19Obergericht04.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 131/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-12-04

Aktenzeichen: 7 U 131/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1204.7U131.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivil- kammer des Landgerichts Wuppertal vom 14.06.2019 – 3 0 217/18 - teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, den am 03.05.2018 gelöschten Videobeitrag (Video wie auf der Plattform A… unter B… aufrufbar ohne Vortext) des Klägers wieder freizuschalten:

„Mal etwas zum lachen und unsere Probleme zu Lösen … Wir brauchen mehr Affen“.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 % zu tragen.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.