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7 U 131/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-04, 7 U 131/19
7 U 131/19Obergericht04.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-04
Aktenzeichen: 7 U 131/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1204.7U131.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivil- kammer des Landgerichts Wuppertal vom 14.06.2019 – 3 0 217/18 - teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, den am 03.05.2018 gelöschten Videobeitrag (Video wie auf der Plattform A… unter B… aufrufbar ohne Vortext) des Klägers wieder freizuschalten:
„Mal etwas zum lachen und unsere Probleme zu Lösen … Wir brauchen mehr Affen“.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 62 % und die Beklagte zu 38 % zu tragen.
Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist, sind vorläufig vollstreckbar.
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