Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-12-02, Verg 17/20

Verg 17/20Obergericht02.12.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 17/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-12-02

Aktenzeichen: Verg 17/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1202.VERG17.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

  1. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der dort zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

  2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird festgesetzt auf bis € 100.000,00.

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