Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-27, 22 U 73/20

22 U 73/20Obergericht27.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 22 U 73/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-27

Aktenzeichen: 22 U 73/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1127.22U73.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 13.02.2020 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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