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8 U 152/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-26, 8 U 152/20
8 U 152/20Obergericht26.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 8 U 152/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1126.8U152.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 06.02.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach – Az. 1 O 328/18 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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