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2 U 32/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-26, 2 U 32/19
2 U 32/19Obergericht26.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-26
Aktenzeichen: 2 U 32/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1126.2U32.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das am 4. Juni 2019 verkündete Urteil der4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zwangsweise durchzusetzenden Betrages abzuwenden, falls nicht dieBeklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.000.000,00 EURfestgesetzt.
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