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Verg 35/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-25, Verg 35/19
Verg 35/19Obergericht25.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: Verg 35/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1125.VERG35.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23.09.2019 (VK 2 – 66/19) wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 186.472,45 € festgesetzt.
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