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11 W 21/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-17, 11 W 21/20
11 W 21/20Obergericht17.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-17
Aktenzeichen: 11 W 21/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1117.11W21.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 06.05.2020 (9 O 100/20) wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.08.2020 zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
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