Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-17, 11 W 21/20

11 W 21/20Obergericht17.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 11 W 21/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-17

Aktenzeichen: 11 W 21/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1117.11W21.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 06.05.2020 (9 O 100/20) wird aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses und des Nichtabhilfebeschlusses vom 13.08.2020 zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

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