Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-04, 2 Kart 1/20 (V)

2 Kart 1/20 (V)Obergericht04.11.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 Kart 1/20 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-04

Aktenzeichen: 2 Kart 1/20 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1104.2KART1.20V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der Beteiligten zu 1. und 2. hat die Beschwerdeführerin zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.