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2 Kart 1/20 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-11-04, 2 Kart 1/20 (V)
2 Kart 1/20 (V)Obergericht04.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-04
Aktenzeichen: 2 Kart 1/20 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1104.2KART1.20V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kartellsenat
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich derjenigen der Beteiligten zu 1. und 2. hat die Beschwerdeführerin zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,- € festgesetzt.
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