Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-30, 17 U 170/19

17 U 170/19Obergericht30.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 170/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-30

Aktenzeichen: 17 U 170/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1030.17U170.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 17. Juni 2019 ver-

kündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern je zur Hälfte

auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn

nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %

des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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