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14 U 124/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-26, 14 U 124/20
14 U 124/20Obergericht26.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 14 U 124/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1026.14U124.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Mai 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (6 O 218/19) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Wert: 76.024,74 EUR.
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