Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-26, 14 U 124/20

14 U 124/20Obergericht26.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 124/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-26

Aktenzeichen: 14 U 124/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1026.14U124.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 13. Mai 2020 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach (6 O 218/19) wird auf deren Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Wert: 76.024,74 EUR.

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