Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-19, Verg 33/20

Verg 33/20Obergericht19.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 33/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-19

Aktenzeichen: Verg 33/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1019.VERG33.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 09.07.2020 (VK 2 – 47/20) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.

Der Senatsbeschluss vom 05.08.2020 ist gegenstandslos.

Der Antragstellerin wird die mit der sofortigen Beschwerde vom 20.07.2020 beantragte Akteneinsicht versagt.

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Vorabgestattung des Zuschlags vom 14.09.2020 wird als unzulässig verworfen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.