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20 W 71/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-13, 20 W 71/19
20 W 71/19Obergericht13.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-13
Aktenzeichen: 20 W 71/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1013.20W71.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 08. April 2019 abgeändert.
Der Antrag der Gläubigerin auf Verhängung von Ordnungsmitteln gegen die Schuldnerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Gläubigerin.
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