Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-08, Verg 13/20

Verg 13/20Obergericht08.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 13/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-08

Aktenzeichen: Verg 13/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1008.VERG13.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 02.03.2020 (VK 1 – 6/20) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Hiervon ausgenommen sind etwaige der Beigeladenen entstandenen Kosten, die diese selbst trägt.

Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung zu nehmen.

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