Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-10-02, 14 U 82/19

14 U 82/19Obergericht02.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 14 U 82/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-10-02

Aktenzeichen: 14 U 82/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:1002.14U82.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. September 2019 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (13 O 175/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

II.

Wert: 47.329,01 EUR.

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