Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-30, 3 WF 72/20

3 WF 72/20Obergericht30.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 WF 72/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 3 WF 72/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0930.3WF72.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht – Geldern (11 F 79/20) aus dem Verhandlungstermin vom 18.05.2020 abgeändert und der Verfahrenswert auf 3.000,-- € festgesetzt.

2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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