Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-30, 3 Kart 706/19

3 Kart 706/19Obergericht30.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 706/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-30

Aktenzeichen: 3 Kart 706/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0930.3KART706.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen außergerichtlichen Kosten der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.

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