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6 U 160/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-08, 6 U 160/19
6 U 160/19Obergericht08.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 6 U 160/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0908.6U160.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.10.2019 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (10 O 153/18) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 18.11.2019 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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