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1 U 146/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-08, 1 U 146/19
1 U 146/19Obergericht08.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-08
Aktenzeichen: 1 U 146/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0908.1U146.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittel - das am 26.08.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (5 O 244/18) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 66 % und der Kläger zu 34% zu tragen.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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