Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-09-08, 1 U 146/19

1 U 146/19Obergericht08.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 146/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-08

Aktenzeichen: 1 U 146/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0908.1U146.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittel - das am 26.08.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (5 O 244/18) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

    1. an den Kläger 5.162,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.06.2018 zu zahlen und
    1. den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskoste in Höhe von 650,34 € gegenüber seinen Rechtsanwälten A. Rechtsanwälte, ..... Str. ..., Z. freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu 66 % und der Kläger zu 34% zu tragen.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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