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4 U 57/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-28, 4 U 57/19
4 U 57/19Obergericht28.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-28
Aktenzeichen: 4 U 57/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0828.4U57.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 28.03.2019 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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