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Kart 4/19 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-26, Kart 4/19 (V)
Kart 4/19 (V)Obergericht26.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-26
Aktenzeichen: Kart 4/19 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0826.KART4.19V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
I. Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. Januar 2019 – B5-29/18 – werden als unzulässig verworfen.
II. Die Beteiligten zu 1) und 2) tragen die Kosten des Verfahrens und die dem Beschwerdegegner zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit entstandenen notwendigen Auslagen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30 Millionen €.
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