Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-25, 3 Wx 109/20

3 Wx 109/20Obergericht25.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Wx 109/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-25

Aktenzeichen: 3 Wx 109/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0825.3WX109.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 16. März 2020 wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Eintragungsantrag der Beteiligten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

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