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3 Wx 109/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-25, 3 Wx 109/20
3 Wx 109/20Obergericht25.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-25
Aktenzeichen: 3 Wx 109/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0825.3WX109.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Zwischenverfügung des Grundbuchamts vom 16. März 2020 wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, über den Eintragungsantrag der Beteiligten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.
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