Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-17, 9 W 78/18 u. 9 W 81/18

9 W 78/18 u. 9 W 81/18Obergericht17.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 9 W 78/18 u. 9 W 81/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-08-17

Aktenzeichen: 9 W 78/18 u. 9 W 81/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0817.9W78.18U9W81.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 23.10.2018 wird zurückgewiesen.

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zurückweisenden Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom selben Tag wird als unzulässig verworfen.

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