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3 Kart 895/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-12, 3 Kart 895/18
3 Kart 895/18Obergericht12.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-12
Aktenzeichen: 3 Kart 895/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0812.3KART895.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerinnen vom 28.11.2018 wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10.10.2018, BK8-18/0007-A, aufgehoben. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdeführerinnen und der Bundesnetzagentur tragen diese jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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