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2 WF 113/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-08-11, 2 WF 113/20
2 WF 113/20Obergericht11.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-11
Aktenzeichen: 2 WF 113/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0811.2WF113.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der am 04.06.20120 erlassene Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Kempen teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des Amtsgerichts Kempen vom 06.01.2020 sind vom Antragsteller 571,44 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit 09.03.2020 an die Antragsgegnerin zu zahlen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Beschwerdewert: bis 1000,00 €
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