Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-23, 16 U 99/20

16 U 99/20Obergericht23.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 16 U 99/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-23

Aktenzeichen: 16 U 99/20

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0723.16U99.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. März 2019 verkündete Schlussurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 22 O 96/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälte A…, B…, C…, in Höhe von 19.715,44 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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