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16 U 99/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-23, 16 U 99/20
16 U 99/20Obergericht23.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-23
Aktenzeichen: 16 U 99/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0723.16U99.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 11. März 2019 verkündete Schlussurteil der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 22 O 96/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ihrer Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwälte A…, B…, C…, in Höhe von 19.715,44 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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