Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-01, 3 Kart 813/19

3 Kart 813/19Obergericht01.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 813/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-07-01

Aktenzeichen: 3 Kart 813/19

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0701.3KART813.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.07.2019 (Az.: BK9-16/8183) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.