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3 Kart 813/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-07-01, 3 Kart 813/19
3 Kart 813/19Obergericht01.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-01
Aktenzeichen: 3 Kart 813/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0701.3KART813.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 08.07.2019 (Az.: BK9-16/8183) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Beschwerdeführerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Erledigung notwendigen Kosten der Beschwerdeführerin trägt die Bundesnetzagentur.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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