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27 U 9/19•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-29, 27 U 9/19
27 U 9/19Obergericht29.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-29
Aktenzeichen: 27 U 9/19
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0629.27U9.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Das am 08.04.2020 verkündete Grund- und Teilurteil des Senats wird unter Ziffer I. der Gründe wie folgt berichtigt:
Auf Seite 3 des Urteils muss der letzte Satz des dritten Absatzes anstelle von „Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen stand wegen des Strompreisverfalls eine Stilllegung des Kraftwerks Irsching 5 im Raum.“ richtig heißen „Zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen stand eine Stilllegung des Kraftwerks J. 5 wegen des Strompreisverfalls im Raum.“
Auf Seite 6 des Urteils muss es im ersten Satz des zweitletzten Absatzes anstelle von „16.917.337,49 € brutto“ richtig „16.917.337,51 € brutto“ heißen.
Auf Seite 6 des Urteils muss es im zweiten Satz des zweitletzten Absatzes anstelle von „Schreiben an die Klägerin vom 05.05.2020“ richtig „Schreiben an die Klägerin vom 05.05.2015“ und anstelle von „34.752.337,38 €“ richtig „34.752.334,33 € brutto“ heißen.
Im Übrigen wird der Tatbestandsberichtigungsantrag der Beklagten zurückgewiesen.
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