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6 StS 2/20•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-26, 6 StS 2/20
6 StS 2/20Obergericht26.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-26
Aktenzeichen: 6 StS 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0626.6STS2.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafsenat
1.
Die Angeklagte ______ H______ wird wegen vorsätzlicher Herstellung einer biologischen Waffe in Tateinheit mit Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in zwei Fällen
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
acht Jahren
verurteilt.
2.
Die Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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