Oberlandesgericht Düsseldorf, 2020-06-26, 4 U 134/18

4 U 134/18Obergericht26.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 134/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-06-26

Aktenzeichen: 4 U 134/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2020:0626.4U134.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 4. Oktober 2018, Az. 6 O 69/17, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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